AGB

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

III. Preise / Zahlungsbedingungen

1. Die Preise des Verkäufers geltend ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind im Preis enthalten.
2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen in Verzug Setzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßigen bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf den schuldhaften Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

V. Vertraulichkeit und Schutzrechtsvorbehalt
1. Der Käufer verpflichtet sich, vom Verkäufer überlassene Prototypen, Muster, technische Unterlagen, wie Zeichnungen, Präsentationen und technische Beschreibungen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich zu machen.
2. Der Verkäufer behält sich alle Rechte bezüglich überlassener Unterlagen vor, insbesondere für die Erteilung eines Patents oder Eintragung als Gebrauchsmuster.

VI. Gewährleistung und Haftung

1. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat den Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand wird bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vorbehalten. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, besteht die Berechtigung, den gelieferten Gegenstand zurücknehmen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt.
2. Der Käufer ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser seine Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen kann.
3. Wenn der Käufer die Ware verarbeitet bzw. mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erfolgt die Be- und Verarbeitung im Namen und Auftrag des Verkäufers.
4. Der Verkäufer wird Miteigentümer an der dadurch gewonnenen Ware, mit dem Anteil des Verhältnisses des Wertes, den die gelieferte Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung hatte.
5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

VIII. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhalten gelten als am Sitz des Verkäufers zu erbringen.